BESUCHERINFORMATIONEN

Aktuelle Informationen für Besucher

Besucherinformation vom 15.05.2022

&Besuchskonzept der Pflegeresidenz Bernstadt  Laut Sächsischer Corona-Schutzverordnung dürfen stationäre Einrichtungen grundsätzlich von Besuchern unter Einhaltung der Hygienevorschriften und des hauseigenen Besucherkonzeptes betreten werden. Neue geltende Besucherregelung ab dem 15.05.2022 • Sie müssen keinen Termin mehr für einen Besuch Ihrer Angehörigen vereinbaren • Melden Sie sich unbedingt im Sekretariat oder bei der diensthabenden Pflegekraft an. • Sie dürfen keine Krankheitssymptome / Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen. • Es gilt eine Testpflicht für jeden Besucher (keine Ausnahme für Geimpfte oder Genesene) • Weisen Sie das negative Ergebnis eines tagesaktuellen PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, vor • Alternativ führt die Einrichtung einen PoC-Antigen-Schnelltest vor Ort unmittelbar vor Besuch und Aufentalt durch. Dessen Ergebnis muss negativ sein. (Gegen einen Unkostenbeitrag) • Ergebnisse von Selbsttests (Laientests) werden nicht anerkannt. Testmöglichkeiten für Besucher ohne mitgebrachten PoC-Antigen-Schnelltest: • Montag – Freitag 14.00 – 15.00 Uhr • Unkostenbeitrag von 10,00 € wird pro durchgeführten Test erhoben Vor und während des Besuches sind die folgenden hygienischen Vorgaben einzuhalten: • Bitte halten Sie die allgemein bekannten Hygienevorschriften ein • Desinfizieren Sie sich vor dem Betreten unserer Einrichtung die Hände • Sie müssen wo immer möglich den Mindestabstand von 1,50 m zur besuchten Person einhalten. • Die körperliche Kontaktaufnahme (Umarmung) zur besuchten Person ist zu unterlassen. • Sie müssen in Innenräumen einen medizinischen Mund- und Nasenschutz tragen. (muss bis über die Nase getragen werden) • Wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, tragen Sie bitte eine FFP2- Maske • Sie müssen den angeordneten Hygieneregeln nachkommen. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Verlassen der Einrichtung: Die Bewohner/innen dürfen an allen Wochentagen inklusive Feiertagen die Einrichtung verlassen, z.B. um ihre Familien zu besuchen. Sie sind am Tag der Rückkehr von Besuchsaufenthalten gemäß den Hygiene- und Testregelungen zu testen und maximal bis zum Vorliegen eines negativen Wiederholungstests am übernächsten Tag auf ihrem Zimmer zu versorgen. Gesonderte Absprachen sind nur mit der Heimleitung und/oder Pflegedienstleitung möglich. Alle Hygienemaßnahmen dienen zum Schutz unserer Bewohner und der Mitarbeiter unseres Hauses. Petra Niebler – Heimleitung ;&Besuchskonzept der Pflegeresidenz Bernstadtnbsp  Neue geltende Besucherregelung ab dem 15.05.2022